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Das müssen Sie zum Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim wissen

Wann ist der Umzug in eine Pflegeeinrichtung sinnvoll?

Trotz Alter und gesundheitlicher Beschwerden im eigenen Zuhause zu bleiben, ist der Wunsch jedes Menschen. In manchen Fällen ist der Betreuungsbedarf jedoch so groß, dass ein Pflegeheim die sinnvollere, oft unvermeidbare Option gegenüber der häuslichen Pflege ist.

Was ist ein Alten- und Pflegeheim?

Ein Alten- oder Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen von professionellen Fachkräften umfassend gepflegt und versorgt werden. Je nach individuellem Gesundheitszustand kann die Pflege ganztägig (vollstationär), tagsüber oder nachts (teilstationär) erfolgen. Neben einem dauerhaften ist auch ein vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung möglich:

Übergangspflege:

Nach einem Spitalaufenthalt oder zur Rehabilitation kann eine Übergangspflege erfolgen, zum Beispiel bis ein mobiler Pflegedienst für die Versorgung daheim gefunden ist.

Ersatzpflege:

Sollte die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert sein, etwa aufgrund einer Erkrankung, stellt eine Ersatzpflege in einer Pflegeeinrichtung die Versorgung sicher.

Urlaubspflege:

Pflegende Angehörige brauchen ab und zu eine Auszeit, um wieder neue Kraft zu tanken. Während des Urlaubs kann die pflegebedürftige Person in einem Alten- oder Pflegeheim versorgt werden.

Die Vor- und Nachteile eines Pflegeheims

Vorteile:

  • Professionelle, bedarfsgerechte Betreuung rund um die Uhr
  • Schnelle medizinische Versorgung
  • Gefühl von Sicherheit
  • Soziale Kontakte zu anderen Bewohner*innen
  • Entlastung der Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Vielfältiges Freizeitangebot

Nachteile:

  • Kein eigener Haushalt
  • Eventuell hohe Kosten
  • Ungewohnte Umgebung
  • Gefühl, von den Angehörigen abgeschoben zu werden
  • Befürchtung, die Selbstständigkeit zu verlieren und abhängig vom Pflegepersonal zu sein
  • Es kann nicht der komplette Hausstand in das neue Zuhause mitgenommen werden

Voraussetzungen und Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim

Anrecht auf einen Platz in einem Pflegeheim haben pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegestufe 4, die laut Pflegegeldbescheid einen besonderen Pflegebedarf haben. Ist die Pflegestufe niedriger, ist nachzuweisen, dass der Pflegebedürftige aufgrund seiner physischen oder psychischen Verfassung oder geistiger Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegeheim (FAQ)

Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?

Die Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim variieren je nach Region und Betreuungsbedarf. Der monatliche Aufwand setzt sich aus einem Grundbetrag (Tagsatz) in Höhe von 105 € bis 125 € sowie einem Pflegezuschlag zusammen. Die Höhe des Pflegezuschlags hängt von der Höhe des Pflegegelds ab. Für die Heimkosten muss die pflegebedürftige Person selbst aufkommen. Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen sollten, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Ein Teil des monatlichen Einkommens bleibt zur freien Verfügung. Bei der Pflegestufe 3 sind dies zehn Prozent des Pflegegeldes oder 20 % der Pension und der Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das restliche Einkommen wird für die Begleichung der Kosten für die Pflegeeinrichtung verwendet. Kinder sind grundsätzlich nicht zahlungspflichtig.

Wie erhalten Sie einen Platz im Pflegeheim?

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf einen Heimplatz bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Sozialamt des Magistrates. Informationen zu den weiteren Schritten erteilt die jeweilige Sozialberatungsstelle.

Wer trifft mit einem Pflegeheim die richtige Wahl?

Das Angebot wendet sich an pflegebedürftige Personen, deren gesundheitliche Beschwerden so stark ausgeprägt sind, dass eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

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